Brauche ich einen Betreuungsvertrag?

Brauche ich einen Betreuungsvertrag bzw. eine Betreuungsvollmacht für den Fall, dass ich pflegebedürftig werde?

Im Grunde sind mit Testament, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung die wichtigsten Aspekte Ihrer persönlichen Altersvorsorge abgedeckt. Im Testament regeln Sie den Verbleib Ihrer Vermögenswerte, im Vorsorgeauftrag die Frage, wer im Falle der Urteilsunfähigkeit inwieweit zu Ihrer Vertretung befugt ist und mit der Patientenverfügung, welche medizinischen Massnahmen Sie gutheissen bzw. ablehnen. Einen eigenen „Betreuungsvertrag“ brauchen Sie nicht zwingend abzuschliessen, wobei es allerdings sinnvoll ist, sich frühzeitig Gedanken über geeignete Pflegeeinrichtungen oder Heimhilfen zu machen und entsprechende Angebote einzuholen.

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