Bestatter Gyan Härri liebt Menschen – verstorbene und lebendige

Im Gespräch mit DeinAdieu.ch verrät Gyan Härri, warum aurora das andere Bestattungsunternehmen ist und was er alles unternimmt, um Aufbahrungen möglich zu machen.

Ein Bestatter sollte die Menschen lieben und sich mit grossem Respekt um ihre Verstorbenen kümmern. Gut auch, wenn ein Bestatter sich mit den grossen Fragen auseinandersetzt rund um Leben und Sterben, Erde und Himmel, Gott und die Welt. Gut, wenn ein Bestatter leise sein kann, zurückhaltend und dabei mit beiden Füssen im Leben steht. Denn: Ein Bestatter soll den Menschen und ihren Toten dienen.

Als Quereinsteiger zum versierten Bestatter Gyan Härri ist einer dieser eidgenössisch diplomierten Bestatter. Er ist stellvertretender Geschäftsführer der Firma aurora – das andere Bestattungsunternehmen mit Geschäftsstellen in Bern, Biel, Thun-Steffisburg, Sigriswil sowie Meikirch. Gyan Härri ist ein Quereinsteiger. Er fand seinen Beruf als Eingeheirateter. Und sein Beruf – der fand ihn, den ehemaligen Zürcher Kinospezialisten.

Bestatter Gyan Härri ist kein Kopfmensch. Im Gegenteil, er verfügt über grosse Empathie, über viel Einfühlungsvermögen, und er wurde bei den Thanatologen ausgebildet. Deren Wissenschaft ist die Thanatologie. Die Wissenschaft vom Tod, vom Sterben und von der Bestattung. Zu diesem interdisziplinären Arbeitsgebiet gehören Philosophie, Ethnologie, Psychologie, Soziologie, Geschichtswissenschaft, Archäologie, Biologie, Medizin, Pflegewissenschaft und andere Disziplinen. Auch Theologie gehört dazu. «Ich beschäftige mich täglich mit Religionen, mit ihren Glaubensgemeinschaften und ihren Ritualen», sagt der Bestatter mit ruhiger Stimme.

Vielseitiger Beruf für einen Menschenfreund

Genug der Theorie. Gyan Härri ist 46 Jahre alt und arbeitet seit sechs Jahren im Geschäft von Kurt Nägeli. Er kümmert sich um Bestattungen, um Abschiedsfeiern, organisiert Kremationen, besorgt Grab- und Blumenschmuck, bestellt Särge und Urnen. Der Bestatter richtet entstellte Verstorbene wieder her, ermöglicht es, trauernden Angehörigen würdevoll Abschied zu nehmen. Wenn es sein soll, hält er Abschiedsreden, stiftet Frieden zwischen Hinterbliebenen, führt Menschen zusammen, die einst auseinandergingen.

Er und das Team von aurora verfassen Todesanzeigen, begleiten Sterbende, erledigen Formalitäten. Sie veranlassen Überführungen aus dem Ausland in die Heimat oder aus der Schweiz ins Ausland. Gyan Härri referiert in Kirchen, Altersheimen, Pflegefachschulen, berät Institutionen, redet mit Kindern und Jugendlichen über das Leben und das Sterben. «Wir beraten, wenn es um Vorsorgeverträge geht oder um Sterbeverfügungen. Ebenso räumen wir Zimmer in einem Heim, wenn dies notwendig und sinnvoll ist.»

Vom Aufgebahrten Abschied nehmen

Ein grosses Thema sind Aufbahrungen. Da kennt sich das aurora-Bestattungsteam aus. Gyan Härri findet, am persönlichsten sei eine Aufbahrung zweifellos in der gewohnten Umgebung eines Verstorbenen, einer Verstorbenen. «Egal, ob zu Hause oder im Pflegezimmer eines Altersheims. Die Aufbahrung soll dort sein, wo man dem Menschen als letztes begegnet ist, dort wo seine persönlichen Sachen rumstehen, falls dies dem Wunsch entspricht.»

Ein hygienisches, ein sanitarisches Problem ist eine Aufbahrung in der Regel nicht. Um die Umgebung kühl zu halten, können je nach Jahreszeit die Fenster etwas geöffnet sein, oder dann haben die Bestatter die Möglichkeit, eine Kühlplatte zu installieren. «Die legen wir aufs Bett oder unter den Sarg. So wird die verstorbene Person direkt gekühlt und der Rest des Raumes bleibt angenehm warm.»

Abschied von einem aufgebahrten Verstorbenen.
Für viele Betroffene ist es ganz wichtig, dass sie von einem verstorbenen Menschen Abschied nehmen können. (Foto: Daniela Friedli)

Abschiednehmen als kraftvolle, stärkende Erfahrung

Soll jemand zu Hause aufgebahrt werden, gilt es zu berücksichtigen, ob es der Familie nicht zu nahe ist. Ob die Bereitschaft besteht, Besucher zu empfangen, die Abschied nehmen wollen. «Dieses Abschiednehmen kann eine kraftvolle, stärkende Erfahrung sein», sagt Gyan Härri. «Es kann aber auch sein, dass es zu viel ist, zu einer Belastung wird.»

Und wie lange darf man jemanden überhaupt aufbahren? Mindestens 48 Stunden, die Begrenzung nach oben ist unterschiedlich, sie ist kantonal und untergeordnet auf Gemeindeebene geregelt. «Eine sanitarisch einwandfreie Situation», lautet die Leitlinie im Kanton Bern. «Wir haben perfekte Möglichkeiten, Verstorbene fast an jedem Ort zu kühlen, somit ist eine relativ lange Aufbahrungsdauer möglich», sagt Gyan Härri.

Auf Wunsch alles möglich machen

Gyan Härris wichtigste Philosophie im Bestattergeschäft ist, auf die Wünsche der Angehörigen einzugehen, flexibel zu sein und «alles» möglich zu machen. «Dies gilt selbst nach einem Unfall oder einem Suizid. Für die Familien kann es gerade nach einem unerwarteten Todesfall sehr wichtig sein, Abschied am offenen Sarg nehmen zu können. Und wenn es – im schlimmsten Fall – nur eine Hand ist, die wir zeigen können, so darf der Wert für die Familie nicht unterschätzt werden.»

Gyan Härri und das Team von aurora ist thanatologisch ausgebildet

Bei aurora arbeiten derzeit drei Personen, die thanatologisch ausgebildet sind. Die also in der Lage sind, an einem verstorbenen Körper eine Rekonstruktion vorzunehmen, Wunden zu versorgen, Frakturen zu richten. Gyan Härri: «Wir hatten beispielsweise einmal einen Verstorbenen, der von einem Lastwagen überfahren worden ist, sein Kopf kam direkt unters Rad. Wir konnten ihn so herrichten, dass nicht nur eine offene Aufbahrung möglich wurde, sondern eine Trauerfeier mit offenem Sarg in der Kapelle.» Gyan Härri unterbricht seine Erzählung, lässt die Worte wirken und fährt dann fort. «Als ich nach dieser Arbeit zuschauen durfte, wie bei der hinduistischen Abschiedsfeier alle der rund 1000 Besucher anstanden, um den Verstorbenen am Kopf zu berühren und ihn zu segnen, lief es mir kalt den Rücken runter. Ich wusste, mein Einsatz hat sich gelohnt. Das Bild, das sich der Trauergemeinde geboten hat, war nahezu so, als ob der Verstorbene natürlich ums Leben gekommen wäre.»

Bestatter Gyan Härri und DeinAdieu-Autor Martin Schuppli
Unterhielten sich im Berner Rosenfeld über Leben Sterben und Aufbahrungen: Gyan Härri und DeinAdieu-Autor Martin Schuppli. (Foto: Daniela Friedli)

Verstorbene darf man streicheln und küssen

Der Tod macht vielen Menschen Angst. Oft muss Gyan Härri bei Angehörigen Wissenslücken füllen. Mit Ammenmärchen und Halbwahrheiten aufräumen. «Es gibt kein Leichengift», sagt er bestimmt. «Unter normalen Umständen können Verstorbene berührt, gestreichelt und geküsst werden.» Er hält kurz inne. «Wir unterstützen das sehr, indem wir Angehörige einladen, uns mitzuhelfen, uns zu begleiten.» Kein Wunder besitzt das andere Bestattungsunternehmen aurora wohl eines der einzigen Bestattungsfahrzeuge in der Schweiz, das im Fond Platz für zwei Mitfahrer hat. «Es war gar nicht so einfach, diesen Wagen mit offiziellem Segen auf die Strasse bringen zu können», sagt Gyan Härri. Nun, einfache Sachen sind Gyan Härris Sache nicht. Er liebt die Herausforderung. Macht alles möglich.

Text: Martin Schuppli | Foto: Daniela Friedli

aurora – das andere Bestattungsunternehmen

Bern-Mittelland
Spitalackerstrasse 53, 3013 Bern
Bernstrasse 10, 3045 Meikirch
Tel. +41 31 332 44 44

Biel-Seeland
Brüggstrasse 65, 2503 Biel-Bienne
Tel. +41 32 325 44 44

Thun-Oberland
Bernstrasse 29, 3613 Steffisburg
Feldenstrasse 41, 3655 Sigriswil
Tel. +41 33 223 44 44

info@aurora-bestattungen.ch | www.aurora-bestattungen.ch

aurora-Bestattungen ist täglich rund um die Uhr verfügbar. Rufen Sie ungeniert an. Tel. +41 31 332 44 44

2 Antworten auf „Bestatter Gyan Härri liebt Menschen – verstorbene und lebendige“

Kerstin Schlagenhauf sagt:

wunderbarer beitrag! herzgruss

Nico Seiler sagt:

«Offenbar ist der Tod für Millionen Individualisten die letzte Etappe der eigenen Selbstverwirklichung …» Ich glaube nicht, dass man mit dem Satz den Kern trifft. Eher schätze ich, dass das Wegfallen des Religiösen für viele von uns bedeutet, dass der Tod pragmatischer betrachtet wird, die Erinnerung an die Menschen gedanklich von ihren sterblichen Überresten getrennt. Trauerfeiern müssen nicht zwingend in einem zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang zur Beerdigung stehen, und um das Andenken eines lieben Menschen zu pflegen, muss man nicht automatisch die Pflege für die Verwahrstelle seiner sterblichen Überreste ritualisieren. Im Verwandtenkreis erlebe ich es immer wieder, dass gerade die, bei denen voraussichtlich nix zu erben sein wird, sich unwohl fühlen bei dem Gedanken, dass ihr Ableben für die Hinterbliebenen zur finanziellen Belastung werden wird. Und das, obwohl sie selber kein Problem damit hätten, im Pappsarg verbrannt und anschließend irgendwo verstreut zu werden. Dass allerdings die Lobby hinter den deutschen Bestattungsgesetzen irgendwann nachgeben und eine Lockerung der Vorschriften hin in Richtung umweltgerechte Mindeststandards zulassen wird, werde ich wohl nicht mehr erleben. Und ich habe rein statistisch immerhin noch gut 40 Jahre auf der Uhr. (Nico Seiler unterhält in Deutschland ein Bestatterverzeichnis).

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